Ist Funk am Steuer erlaubt? – Update 6 –

Das Bürokratiebollwerk in Berlin hat ein neues Feindbild aufgespürt: Funk am Steuer, das wird teuer! Zwischen 100 und 200 Euro soll das demnächst dann kosten.

Update 6: 

Der Gesetzestext im Wortlaut:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird …“ (Link)

Meine persönliche Meinung dazu: Ich finde, dass der Gesetzestext nicht von einem Handmike spricht! Der Gesetzgeber ist wohl von den sog. „Handhelds“ der Polizei und Feuerwehr ausgegangen. Ein Handmike ist aber kein „Gerät“. Das „Gerät“ liegt in der Ablage oder ist fest montiert. Ein typisches Amateurfunkgerät fürs Auto kann ich gar nicht „halten“. Anders sieht es mit einem Handfunkgerät aus, da halte ich das ganze Gerät in der Hand. Daher ist der Gesetzestext meiner Meinung nach nicht eindeutig formuliert – genaueres sollte mal die Rechtsabteilung vom DARC prüfen.

Update 5: In seiner 960. Sitzung hat der Bundesrat am 22.09.2017 den geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. Für Funk am Steuer gilt nun eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2020. Mehr zum Thema weiter unten.

Update 4: Funkverbot am Steuer zurückgezogen – vorerst! Der umstrittene Verordnungsentwurf, der ursprgl. am heutigen Freitag im Bundesrat zur Abstimmung sollte, wurde kurzfristig zurückgezogen. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Voraussichtlich wird nun der Bundesrat im September über Funk am Steuer entscheiden.

Update 3: Der CB-Funk soll eine Übergangslösung bis 2020 erhalten, um bis dahin Freisprechlösungen entwickeln zu können. BOS (Polizei, Feuerwehr …) darf am Steuer funken. Ausgeschlossen blieben aber auch dem neuen Entwurf nach Amateurfunk, Betriebsfunk und Jedermanns-Anwendungen wie PMR + Freenet. Das heißt, Taxifahrer, Fahrschulen und viele anderen Anwender blieben nach wie vor betroffen … Die Lösung könnte einzig und allein sein, wenn alle Hersteller, Nutzer und Interessensträger aller Funkdienste und Funkanwendungen gemeinsam mit einer Funkstimme sprächen.

Update 2: Stellungnahme des Runden Tisch Amateurfunk (RTA) für den Verkehrsausschuss im Bundesrat (pdf). Die „Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ steht als TOP 82 nun am 7.7.2017 auf der Tagesordnung des Bundestages.

Update 1: Offizielle Antwort auf unsere Beschwerde an den Normenkontrollrat erhalten: Funk am Steuer nur noch mit Freisprech oder Lenker-PTT-Sendetaste

 

Übergangsfrist für Funk am Steuer bis 2020

Der Bundesrat hat getagt und entschieden – für Funk am Steuer gilt eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2020. Bis dahin darf weiterhin am Steuer gefunkt werden. Danach nur noch mit Freisprecheinrichtungen oder Lenker-PTT-Tasten. Dem Funk wird das nicht gerade förderlich sein. Viele Fahrschulen, Firmen mit Betriebsfunk und Speditionsbetriebe werden nach Alternativen suchen. Kaum anzunehmen, dass die Firmen, Unternehmen, Fahrschulen Speditionen ihre ihre Fahrzeuge mit Freisprech- oder Lenkertasten nachrüsten werden. Und wie ist das mit ausländischen LKWs? Deutschland ist Transitland, mitten in Europa. Ist das nicht eine Zumutung auch unseren europäischen Nachbarn gegenüber?

Bedauerlich ist das ganze auch vor dem Hintergrund, dass es keinen Nachweis gibt, dass vom Funk am Steuer eine Gefährdung ausginge. Auch zum Bedienen von Autoradio, Gangschalten, Schweinwerferbetätigen etc. muss man die Hand vom Lenker nehmen.

> Link: Offizielle Dokumente des Bundesrates zur Änderung der Straßenverkehrsordnung

Funkende Polizei stellt offensichtlich keine Verkehrsgefährdung dar:

4. Dem § 35 wird folgender Absatz 9 angefügt:

„(9) Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten.“

„(4) § 23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden.“

Aus der Drucksache 556/17:

„Die Aufzählung der Geräte ist nicht abschließend. Unter die Geräte fallen z. B. sämtliche Handys, Smartphones, BOS- und CB-Funkgeräte und Amateurfunkgeräte, auch solche mit reinem push-to-talk-Modus, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, Diktiergeräte, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, CD-Rom-Abspielgeräte, Smartwatches, Walkman, Discman und Notebooks. Nicht erfasst sind atemalkoholgesteuerte Wegfahr- sperren. Zu den Funkgeräten vgl. § 52.“

??? Viele Fragen offen: Unserer Meinung nach lässt dieser Text viel Raum für Interpretation:

  • „BOS- und CB-Funkgeräte und Amateurfunkgeräte, auch solche mit reinem push-to-talk-Modus“ – beinhaltet das auch PMR, Freenet, Betriebsfunkgeräte?
  • „ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten“ – beinhaltet das auch das Halten eines Handmikrofones? Ein „Funkgerät aufnehmen“ dürfte wohl auf ein Handfunkgerät zutreffen. Aber das „Handteil“? Mir kommt es so vor, als ob der Gesetzgeber hier die großen Handhörer und Handsets im Sinn hat, wie sie für Polizei und Feuerwehr typisch sind. Aber das trifft auf CB-, Amateurfunk etc. eigentlich nicht zu. Hier hat man üblicherweise Handmikrofone im Einsatz. Ob das Halten von Handmikrofonen auch nach dem 1. Juli 2020 demnach noch erlaubt und ein Gleichsetzen juristisch anfechtbar sein könnte, wird die Zukunft hoffentlich noch zeigen. Unserer Meinung nach ist der Begriff „Handteil“ nicht eindeutig und angreifbar. Wir sind aber keine Juristen und können es fachlich nicht einschätzen. Daher bleibt zu hoffen, dass sich hier eine interpretatorische Lücke auftut mit einem Spielraum und dass fachkundige Juristen sich dieser Frage annehmen.

Hinweis: Bereits heute gibt es Lösungen für Funk am Steuer mittels Freisprech oder Lenker-PTT. Es bleibt zu hoffen, dass die Hersteller weitere gute Lösungen ausbauen und anbieten.

Das deutsche Funkloch – ein völlig unnützes Problem

In einem Alleingang möchte Deutschland mitten in der EU ein „Funkloch“ schaffen: Funk am Steuer ist nicht geheuer und wird teuer. Im Bausch und Bogen möchte Verkehrsminister Dobrindt alle technischen Gadgets verbieten, das Fahrer am Steuer die Aufmerksamkeit raubt und somit Unfälle verursachen könnte. So weit, so schön, doch schießt er hier weit übers Ziel hinaus. Denn, auch Funk am Steuer steht im Visier. Nun ist es aber so, dass Funk keine visuelle Schnittstelle zum Fahrer hat wie ein Smartphone oder Tablet. Man hört und spricht, wie bei einem (erlaubten) Freisprechtelefonat. Gut, man hält ein Mike in der Hand während des Funkspruchs. Doch, dann müsste auch Schalten verboten werden, ebenso das Bedienen des Autoradios, der Lüftung, der Lichtanlage, das Rauchen am Steuer, das Anzünden einer Zigarette … denn auch hierzu muss die Hand vom Steuer genommen werden. Polizei und sonstiger BOS-Funk bleibt ausgenommen – diese dürften dann staatlich legitimiert ein fahrendes und funkendes Risiko für den Straßenverkehr darstellen?

Nicht gedacht wurde und wird z. B. an die Taxifahrer oder Fahrschulen. Wie sollend demnächst Fahrschulen mit ihren Motorradschülern Unterricht und Prüfungen abhalten können, wenn sie ihr PMR-Funkgerät während der Fahrt nicht mehr in der Hand halten dürfen?

Und wie soll sich diese deutsche Insellösung in die Europäische „Union“ einschmiegen? Deutschland ist Transitland – viele, ja sehr viele ausländische Fahrzeuge, Transporter und LKWs passieren unser Land über alle Himmelsrichtungen. Die meisten mit CB-Funk an Bord. Mit Grenzübertritt nach Deutschland, müssten die polnischen, rumänischen, portugiesischen etc. Brummifahrer für jede Funkdurchsage einen Boxenstopp machen oder ihre Fahrzeuge nachrüsten. Realistisch? Ist das nicht eine Zumutung im Sinne des europäischen Einheitsgedankens? Eine Benachteiligung und Diskriminierung?

Ende eines ganzen Industriezweigs

Absolut unverständlich und völlig realitätsfern. Noch 2001 beim Handyverbot wurde Funk herausgenommen. Nun schießt sich der Amtsschimmel auf verschärfte Vorschriften ein.  Alles andere wäre auch nicht Deutschland …Betroffen sein werden von der neuen Funkregelung am Steuer:

  • LKW-Fahrer (Trucker, Brummis)
  • ausländische Fernfahrer, gerade Polen und Süd(ost)europäer
  • Kolonnenfahrter, Konvois
  • Schwerlastkonvois
  • Globetrotter, Landrover-Fans
  • Betriebsfunk
  • Taxifahrer
  • Fahrschulen (!): Unterricht und Prüfung mit Motorradschülern meist über PMR-Funk
  • Detekteien, Sicherheitsfirmen
  • Landwirtschaft
  • und andere mehr …

Da die meisten Leute heutzutage meist nur mobil unterwegs funken (stationär wenig Anwendung bzw. unmöglich: Auflagen, Antennenproblematik, Abstände zum Nachbarn, Funkstörungen durch China-Billigteile), hat sich rund um den Autofunk eine ganze Industrie etabliert, die Funkzubehör für Auto, LKW und auch Motorrad anbieten. Sowohl für CB- als auch PMR- Freenet-, Betriebs- oder Amateurfunk.

Diese Industrie wird nun kaputt gemacht. Denn die Nachfrage wird mit Inkrafttreten des Gesetzes schlagartig einbrechen. Und wie Fahrschulen künftig mit dem Motorradschüler kommunizieren sollen, darüber haben sich die Schlauköpfe in den Amtsstuben wohl gar keinen Kopf gemacht …

Impulse für Innovation?

Die Hoffnung auf einen Innovationsschub könnte sich nicht erfüllen. Wird die Funkindustrie extra nur wegen eines deutschen Alleingangs ihr Produktsortiment erneuern? Schwerlich vorstellbar. Was anderes wäre, wäre es eine EU-weite Lösung. Im Bereich PMR und CB mag es vielleicht Lösungen geben, denn viele Deutsche Funkfirmen wie Stabo oder TEAM hätten ein Auge auf ihren Heimatmarkt. Aber wie sieht es im Segment Betriebsfunk (Taxi) und Amateurfunk aus? Werden die meist ausländischen Produzenten, darunter viele Asiaten, auf den deutschen Kleinmarkt eingehen oder ihn künftig einfach ignorieren?

Die Attraktivität von Fahrzeugfunk wird genommen – das bedeutet:

Ende von mehr Sicherheit

Explizit erwähnt der CB-Funk in dem Verordnungsgesetz. Gerade eben hat man auf CB Warnbakensender eingeführt auf Kanal 9, die auf Autobahnen schon viele Unfälle verhinderten, aber nun setzt man jetzt dem CB-Funk im Auto den endgültigen Genickschuss, „um Unfälle zu vermeiden“. Zuviel der Logik … (!?!)

Ende von Freiheit

Funk bedeutet Freiheit. Unabhängig von aufwändiger technischer Mobilfunkstruktur. Unabhängig von staatlicher Überwachung. Auf der Straße Austausch über Staus und Blitzer in Echtzeit. Funk-Kommunikation ohne Überwachung, Kontrolle und Vorratsdatenspeicherung. Ärgert das alles den Staat? Spielt das vielleicht mit eine Rolle, warum man dem Funk im Auto den Garaus machen möchte?

Ende einer Kultur

CB- und Amateurfunk sind Kulturgut. CB-Funk war das erste soziale Medium und das in den 70ern und 80ern. Amateurfunk mit der Bewahrung des Morsen ist Weltkulturerbe. Beide Funkdisziplinen haben eine ausgeprägte Mobilisten- und Autofahrer-Affinität: CB-Funk Kanal 9 AM (D), Kanal 22 FM (EU), Kanal 19 FM (int.), Amateurfunk 145.500 MHz. All das wird zerstört mit einem Federstrich realitätsferner, wildgewordener Bürokraten.

Das waren noch Zeiten:

„Weiter meine Damen und Herren, mit dem nächsten Interpreten, aktuell für Autofahrer, die von Auto zu Auto funken wollen (…)“. So kündigte Dieter Thomas Heck 1978 in der ZDF-Hitparade Gunter Gabriel mit „Ich bin ein CB-Funker“ an.

Der „Verordnung-Entwurf zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“

Hier der initiale Original-Verordnungsentwurf (pdf) unter Bundesrat.de. Urheber sind wohl das Bundesverkehrsministerium. Unterschrieben ist es von Dr. Johannes Ludewig. Zeitgenossen bekannt auch noch als „abgelöster“ Ex-Bahnvorstand … Entscheiden muss jetzt der Bundesrat (Nachtrag: hat er am 22. September).

Hier ein paar aufschlussreiche Zitate:

„Die Vorschrift enthält im Übrigen einen technikoffenen Ansatz, um etwaige Neuentwicklungen ebenfalls erfassen zu können. Die Aufzählung der Geräte ist nicht abschließend. Unter die Geräte fallen z. B. sämtliche Handys, Smartphones, BOS- und CB-Funkgeräte …

Ausnahme BOS: Polizei etc. …

Polizei etc. bleiben ausgenommen – Polizisten, Kriminaler, BND usw. dürfen nach wie vor am Steuer funken (und damit – folgt man der ganzen Lesart – Unfälle riskieren?)

„Zu Artikel 1 Nummer 4 (§ 35 Absatz 9 – neu – StVO)

In Artikel 1 ist Nummer 4 wie folgt zu fassen:
„4. Dem § 35 wird folgender Absatz angefügt:

 (9) Unbeschadet des Absatzes 1 und Absatz 5a dürfen abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufgenommen und gehalten werden, wenn ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) von einem Berechtigten des BOS-Funks ohne Beifahrer geführt wird.“ 

=> Widerspruch?!? Einerseits wurden BOS-Funkgeräte explizit aufgeführt, andererseits werden BOS-Einsatzfahrzeuge wieder ausgenommen. Einfach irre Logik (!). Widersprüche in sich selbst. Klar, die Polizei, die muss ja funken können – aber wären dann funkende Polizisten am Steuer nicht selber eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, eigentlich, in der Lesart des Verordnungstextes?!?

Ausnahme: Motorrad?

Funken auf dem Motorrad dürfte weiterhin erlaubt sein – mit Freisprech (Vox) oder Lenker-PTT am Griff, in Reichweite des Daumens z. B. Denn hier muss ja keine Hand vom Lenker gehoben werden:

  • von Motorrad zu Motorrad
  • von Motorrad zu Feststation
  • von Motorrad zu Relais

Was leider nicht mehr so einfach ginge: Funk vom Motorrad zum KfZ (Auto, LKW). Betroffen wären hiervon Fahrschulen und Kolonnenfahrten. CB-Funk soll eine Übergangsfrist bis 2020 bekommen. CB-Funk auf dem Motorrad ist aber recht heikel im Bezug auf die Stehwelle. So hat sich im Motorradfunk UKW (VHF/UHF) etabliert: PMR oder Afu-Motorradfunkgeräte. Fahrschulen nutzen meist PMR. PMR fällt aber auch unter das Funk-am-Steuer-Verbot. Wie sollen Fahrschulen künftig Unterricht und Prüfung mit ihren Motorradschülern absolvieren?

Alternativen & technische Möglichkeiten

Funk via Freisprech, Lenkkrad-PTT … Hier sind gute Lösungen noch rar. Manche Betriebsfunklösungen bieten das schon an, und auch von Yaesu gibt es Bluetooth-Lösungen.

Technische Hürden

Allerdings alles noch nicht so optimal. Die Funkindustrie wird sich moderne, gute Vox-Freisprech-Lösungen für den Funk im Auto überlegen müssen. Dazu auch eine Sprachbedienung für Blättern durch Kanäle. Im Prinzip gäbe es da schon. Problem ist das Mikrofon: es soll nicht im Weg umgehen, gut auf Ansprache reagieren, aber Fahrgeräusche ausblenden. Hier ist noch Entwicklungsbedarf. Da Deutschland hier wiedermal einen Alleingang vornimmt, bleibt zu hoffen, dass die Industrie sich darauf einstelle und den Markt nicht einfach ignoriert und links liegen lässt.

 Ganze Branchen und Industriezweige (Sicherheitsdienste, Fahrschulen, Transportgewerbe, Taxen) müssten umrüsten!  Nur gibt es eben kaum Lösungen auf dem Markt. Mercedes, so berichtete uns ein Taxler, böte für seine Taxifahrzeuge Lenkräder mit PTT-Taste an. Für den CB- und Amateurfunk ist uns hierzu nichts bekannt. Im PMR-Bereich haben wir bereits Lenker-PTT-Tasten gesehen als Bluetooth-Lösung. Vorausgesetzt das Funkgerät unterstützt Bluetooth, einen Bluetooth-Dongle oder eine entspr. Schnittstelle. Für den Amateurfunk gäbe es ein Freisprech-Headset fürs Auto via Bluetooth. Das sind dann schon so ziemlich alle Lösungen, die uns derzeit bekannt sind.

Stand heute bleiben also diese Möglichkeiten (ohne Gewähr):

  • Funken am Steuer über Freisprech
  • Funken am Steuer über Lenker-PTT-Sendetaste? Die Hände würden ja am Lenker bleiben
  • Funken am Steuer über fixiertes, arretiertes Schwanenhalsmikrofon (nicht in der Hand halten!)
  • Funken in selbstfahrenden Autos 😉
  • Kehlkopfmikro
  • Finger-PTT? Die Hände würden ja am Steuer bleiben

>> Kabellösungen haben den Nachteil, dass es beim Lenkereinschlagen evtl. zu Verhedderungen oder gar Blockierungen kommen kann. Am Besten sind Bluetooth-Lösungen geeignet: Kabellose Bluetooth-Sendetaste am Lenkrad oder kabelloses Bluetooth-Lautsprechermikrofon am Lenker. Wir haben geschaut, welche Lösungen es aktuelle am Markt bereits gibt:

Lösungen für CB-Funk

CB-Funkgerät + Bluetooth-Option + Bluetooth-Lenker-PTT-Sendedaste:

Lösungen für Betriebsfunk

Funkgerät mit Freisprech- oder Lenker-PTT-Lösung:

Lösungen für Amateurfunk

Lösungen für PMR und Freenet (folgt)

Es gab bereits PMR-Funkgeräte mit eingebautem Bluetooth-Modul. Leider wurden sie wieder vom Markt genommen. Aktuell muss man sich auch hier mit Adapter/Dongle-Lösungen behelfen. Demnächst mehr!

Gesellschaftliche und wirtschaftliche Hürden

Aber was ist mit all den Leuten, Betrieben und Firmen und Fahrschulen, die bereits heute ihr Auto oder LKW ausgerüstet haben, und hier nun nachrüsten müssten? Aufgrund der beschränkten Nachrüstfähigkeit vieler Funkgeräte, vor allem CB- und PMR-Funk, wären weitreichende Neuanschaffungen nötig! Wer erstattet den Betrieben (Speditionen, Sicherheitsgewerbe, Fahrschulen) die Umrüstung bzw. Neuanschaffung?

Und was ist mit unseren EU-Nachbarn? Deutschland ist Transitland – viele, sehr viele Fahrzeuge aus dem EU-Ausland (Polen, Ungarn, Spanien, Portugal) sind auf unseren Straßen unterwegs, die meisten mit CB-Funk an Bord. Diese dürften dann in Deutschland nicht mehr mit dem Mike in der Hand am fahrenden Steuer funken! Aber, werden sie nur wegen eines deutschen Alleinganges ihre ganze Ausrüstung über Bord schmeißen und neu anschaffen? Die Antwort überlassen wir dem denkenden Menschenverstand! Es wäre eine EU-weite generelle Lösung nötig, nicht schon wieder ein deutscher Alleingang!

Protestiere!

Das lassen wir und nicht gefallen! Proteste und Beschwerden bitte richten an:

Offizieller Beschwerdebrief

Wir haben an den Normenkontrollrat und an das Abgeordnetenbüro von Verkehrsminister Dobrindt zwei Beschwerdebriefe erlassen. Vom Normenkontrollrat erhielten wir am 15. Juni folgende offizielle Antwort. Vom Dobrindt-Büro erhielten wir allerdings bislang leider keine Stellungnahme.

„Sehr geehrter Herr Mehner,

das BMVI hat sich bereits zurückgemeldet, daher möchte ich wie folgt auf Ihre Eingabe antworten:

Das Verbot gilt künftig lediglich nur dann auch für CB-Funk-Geräte, wenn das Gerät bzw. das Handteil für die Benutzung in der Hand gehalten werden muss (hand-held) und die Gefahr besteht, dass der Blick des Fahrers länger vom Verkehr abgewendet werden muss (wie die Nutzung eines Smartphones).

Grundsätzlich wird der CB-Funk im Kfz daher nicht verboten.  Alternativen wie z.B. am Lenkrad vorhandene Schalter (diese Möglichkeit beschreiben Sie selbst auch) bestehen bereits. Schon in diesem Fall wird die Vorschrift erfüllt. Zudem reicht nach Auskunft des BMVI auch eine Arretierung des Handteils oder die Nutzung einer Freisprecheinrichtung,  was in vielen Fällen bereits der Standard sein dürfte.

Wie Sie sehen, werden Sie auch weiterhin CB-Funk betreiben können, da ein gänzliches Verbot nicht angedacht ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Sorge ein wenig nehmen

und verbleibe mit freundlichen Grüßen

(Name aus Datenschutz geschwärzt, die Redaktion)

Sekretariat des Nationalen Normenkontrollrates 
Bundeskanzleramt 
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin“

Hier ist Funk am Steuer sogar Vorschrift!

Hier ist Funk am Steuer sogar Vorschrift (!!):

a) Polizei Bayern:

„Funkverbindung mit der begleitenden Polizei ist teilweise in den Bescheiden vorgeschrieben. Es ist zweckmäßig, auch sonst Funkgeräte bereitzuhalten.  Mobiltelefone ersetzen die Funkgeräte nicht, da sie während der Fahrt vom Fahrer nicht benutzt werden dürfen und der Verbindungsaufbau zu langsam zustande kommt. “ Quelle: https://www.polizei.bayern.de/content/1/4/7/7/8/2016_gst-merkblatt-internet-neu.pdf

b) Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST 2013):

„17 Zur Absicherung des Transportes ist nach vorne ein privates Begleitfahrzeug mit Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) auf der gesamten Strecke außerhalb der AB und auf Straßen, die nicht wie eine AB ausgebaut sind, erforderlich.  Das Transportfahrzeug und das private Begleitfahrzeug müssen mit Funk ausgestattet sein.“ 

>> wie soll das gehen: Funk am Steuer Vorschrift, aber ohne dass es schon tragfähige technische Lösungen gäbe?

Funkverbots-Satire

Der Funkverbieter spielt Luftgitarre am Steuer … in der Sendung quer des BR ab 24:45 min sehen wir Hr. Dobrindt ohne Hände am Steuer … sehr eindrucksvolle Darbietung …  >> ist aber ein selbstfahrendes Auto 😎
=> ergo: um künftig beim Fahren zu funken, brauchen wir selbstfahrende Autos 😛 (Hoffentlich stört die HF die Elektronik nicht :mrgreen: )
Sind die ganzen Verbote am Steuer (Funk, Smartphone) vielleicht ein verstecktes Konjunkturprogramm für e- und Selbstfahrmobiliät? Ein Abwrackprämie ist leider diesmal nicht vorgesehen … wäre aber vielleicht ganz gut für abgewrackte, realitätsfremde Politik ohne einen „Funken“ Verstand. *Ironie Ende*

Quellen, Links & Infos

Bericht im Funkmagazin

Der Original-Verordnungsentwurf (pdf) unter Bundesrat.de

Aus einer Stellungnahme des DARC 2001 zum Handyverbot am Steuer:
„Funkgeräte fallen bereits nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht unter das Handy-Verbot. Aufgrund der differenzierten Beurteilung, z. B. dass beim Funk im Gegensatz zum Mobiltelefon kein psychischer Druck besteht, sofort antworten zu müssen, andere Bedienfunktionen vorhanden sind etc., wurde es abgelehnt, Funkgeräte in das Verbot mit einzubeziehen. Damit sind von dem Verbot weder der CB-Funk noch der Betriebsfunk (z. B. Müllentsorgung, Stromversorgung, Polizei, usw.) und auch nicht der Amateurfunk betroffen.“

Quellen:

CB-Funkwarnsender für mehr Sicherheit: 

https://www.be-antec.de/produkte/straßenverkehrslösungen/funkwarnsender-fws-27/

CB-Funk könnte Renaissance erleben
„Dennoch ist der CB-Funk seit dem Siegeszug des Handys ein zunehmendes Nischenprodukt. Die aktuellste Studie zur Verbreitung der Funkgeräte stammt aus dem Jahr 2011 und wurde vom Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben. Demnach sind 96 Prozent der polnischen, 74 Prozent der niederländischen Lkw und 65 Prozent der deutschen Lkw mit CB-Funk ausgestattet. Wobei die Tendenz – zumindest hierzulande – eher rückläufig sein dürfte. Und wie oft er noch genutzt wird, darüber gibt es wohl eher keine verlässlichen Zahlen. Mit den Innovationen der Autobahnmeisterei und der Feuerwehr könnte diese vermeintlich überholte Technik nun aber wieder eine Renaissance erleben.“ http://www.eurotransport.de/news/warnsystem-rettet-leben-6530760.html

Information des Innenministeriums Baden-Württemberg von 2012 zu Funk in Fahrzeugen am Steuer: www.lfs-bw.de/Fachthemen/Digitalfunk-Funk/Seiten/benutzungfunkgeraete.aspx

Wichtiger Hinweis

Alle Angaben ohne Gewähr. Nutzung der Informationen auf eigene Gefahr. Ich übernehme keine Haftung für Unfälle, Schäden und Verkehrsverstöße oder Strafverfahren, wenn Sie auf Grundlage dieser Informationen ein Funkgerät in Ihrem Kfz, LKW, Auto, Motorrad oder dergl. betreiben. Fragen Sie im Zweifel bei den zuständigen Stellen (Verkehrspolizei, Bundesverkehrsministerium) nach, oder beraten sich mit einem Fachanwalt.

7 Kommentare auf “Ist Funk am Steuer erlaubt? – Update 6 –”

  1. Thomas DO6YTG sagt:

    Hallo zusammen,
    In den 70igern gab es FußSchalter als PTT Taste mit Klettfläche für Aufbringen am Fahrzeugteppich. Besonders geeignet sind diese für Automatikfahrzeuge oder moderne E-Autos, da diese auch kein Kupplungdpedal benötigen.
    LG, 73, Thomas

  2. Paul sagt:

    Handmicro ist doch weiterhin erlaubt, who cares.

    • Marcel sagt:

      @Paul „Handmicro ist doch weiterhin erlaubt,..“
      wo hast du das her? Es fällt doch eindeutig in die Definition des neuen §23 StVO, da es ein Gerät zur Kommunikation ist, ergo nicht verwendet werden darf wenn es hierfür in die Hand genommen werden muss.

      Ich muss nun überlegen wie ich das freisprechen für mein Betriebsfunkgerät (auch verwendet zur Ausbildung von Motorradfahrschülern) nachrüsten kann.
      Hierbei sehe ich aber besonders kritisch, dass es schwierig ist die PTT-Taste sinnvoll zu platzieren. Ich glaube ausserdem, dass es mich mehr ablenkt irgendwo am Armaturenbrett eine Taste für die gesamte Dauer des sprechens zu halten.
      Mich gleichzeitig noch in Richtung des eingebauten Micros verreckend sprechen wird mich das mehr einschränken als das Mike komfortabel in der Hand halten zu dürfen. PTT am Lenkrad sehe ich kritisch da ich bei einem starken Lenkeinschlag in Kreuzungsbereichen nicht mehr fähig wäre die Taste durchgehend zu drücken.
      Keine häufige Situation aber auch ein Punkt wo die PTT im Fahrzeug hinderlich ist weil man eben nicht mal schnell mit Funke in der hand trotzdem das Lenkrad schiebt oder zum schalten halten kann.
      Im Fahrschulbereich werden sich meiner Meinung nach mangels anderer alternativen die jetzt schon mit Hör-Sprechganitur verwendetet gewöhnlichen Bluetooth Geräte für Bike to Bike Verwendung finden. Wo ich allerdings kritisch sehe das man sich immer an der Grenze zum Verbindungsabbruch befindet da die Reichweite erstrecht aus einem KFZ sehr gering ist und keine Externen Antennen erlaubt sind. Das tragen des einseitigen Kopfhörers schmerzt auch nach einigen Stunden, ganz zu schweigen von dem Kabelgeheder zu dem bluetooth-teil welches man immer möglichst an der Windschutzscheibe platzieren sollte da sonst die Reichweite zu gering ist.

      Alles komplizierter – Schlechter und keiner wehrt sich. Bis es die Nachbarländer bei der EU tun weil sie sich den Funkverkehr im harmonisierten Europa nicht in einem einzigen Land verbieten lassen wollen.

  3. Martin Burmeister sagt:

    Das ist wieder typisch deutsch. Der krankhaften Regulierungswut unserer Politiker sind einfach keine Grenzen gesetzt. Die Politiker scheinen wohl nur dazu da zu sein, uns Bürger irgendwie zu gängeln. Ganz getreu dem Motto: „Höhö ihr dusseligen Bürger, wir geben’s euch!“
    Traurig, liebe Politiker einfach nur trauig, traurig, traurig.

  4. […] Ein komplettes Verbot von Handfunkgeräten während der Autofahrt ist nicht geplant. (3) […]

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