Funklizenz als Vorpraktikum

Viele technische Studiengänge erfordern ein Vorpraktikum über 6 Wochen. Hier sollen erste praktische technische Kenntnisse und Einblicke erworben werden. Speziell für den Studiengang Elektrotechnik (ET) bzw. Elektro- und Informationstechnik (EIT) ist die Bescheinigung über den Abschluss der Amateurfunkprüfung manchen Unis und Hochschulen ausreichend als Nachweis für das Vorpraktikum! Die Vorpraktikumspflicht entfällt dann.

Tipp: Du hast einen Amateurfunklizenz? Prima! Bitte aber vorher per E-Mail mit der Hochschule abklären und zur Immatrikulation dann die Bestätigung und das Afu-Zeugnis ausgedruckt mitnehmen.

Warum die Amateurfunkprüfung als Vorpraktikum anerkannt werden kann, wird aus den Prüfungsinhalten deutlich. Hier sind die geforderten technischen Kenntnisse der Klasse A:

  • Allgemeine mathematische Grundkenntnisse und Größen
  • Elektrizitäts-, Elektromagnetismus- und Funktheorie
  • Elektrische und elektronische Bauteile
  • Elektronische Schaltungen
  • Analoge und digitale Modulationsverfahren
  • Funk-Empfänger
  • Funksender
  • Antennen und Übertragungsleitungen
  • Wellenausbreitung und Ionosphäre
  • Messungen und Messinstrumente
  • Störemissionen, -festigkeit, Schutzanforderungen
  • Elektromagnetische Verträglichkeit

Quelle: Die Inhalte der technischen Prüfung können hier bei der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Sie müssen eingeloggt sein, um zu kommentieren.