APRS und der „Abhörparagraph“

Geo oder das Wissen um das Wo

APRS ist ein wunderschöne Sache für alle Leute die sich für „Geo-Wo“ interessieren. So kann man z. B. über aprs.fi sehen: Wo fährt gerade jemand oder (m)ein Bekannter, wo steht ein Relais, wo ist ein Gewitter (Blitzortung) oder gar eine nächtliche Feuerkugel gesichtet worden, wo schwebt gerade ein Wetterballon etc. …

Leider wird diese tolle Möglichkeit des Trackings durch den verschärften Ahörparagraphen im Telekommunikationsgesetz (TKG) beschnitten, berichten die Funkfreunde Landshut unter funkfreundelandshut.de/index.php/neuigkeiten-vom-funk/1622-tkg-geaendert-abhoer-und-mitteilungsverbot-erweitert

So einige fleißige APRS-Enthusiasten haben daraufhin das Einspielen von Wetterballons und Zügen ins APRS-System gestoppt. Das ist sehr traurig und bedauerlich. Einerseits nimmt sich der Staat immer mehr Rechte in der Überwachung seiner Bürger, andererseits beschneidet er deren Freiheiten auch selber. So verschärft er die „Abhörung“ (welch fürchterliches Wort für das Übermitteln von Funkdaten wie Wetterballone), selber nimmt er sich aber immer mehr Abhörungsfreiheiten.

Die Frage ist:

Was tun wir Funker dafür (und unsere Verbände), dass wir es weiter betreiben (können/dürfen)?

Wenn alle immer nur zurückstecken, dann ändert sich nie was.

Siehe auch das aktuelle Verbotsverfahren „Funk am Steuer“ >> wir haben da zusammen mit anderen einen großen Sturm der Entrüstung angefacht. Wir werden nächste Woche sehen, ob es was genutzt hat.

Was können wir tun?

Was können wir dafür tun, dass wir weiterhin attraktive Geo-Daten Dritter ins APRS einspielen dürfen?

  1. Über die DARC-Rechtsabteilung eine Stellungnahme zum Einspielen Dritter APRS-Daten anfordern – und ggf. Gegenmaßnahmen seitens DARC anstoßen
  2. Selber auf die Betreiber (Wetterdienst, Bahn etc.) zugehen und um Erlaubnis anfragen.
  3. über Kooperationen mit Hochschulen APRS-Einspielungen „zu Forschungszwecken“ beantragen

Amateurfunk ist auch immer Dienst an der Allgemeinheit!

Forschungsfunk, technische Entwicklungen (>> Mutter des Mobilfunk!) Notfunk, Bereitstellung von weitfassender, selber installierter Infrastruktur … Das können/sollen/müssen/dürfen wir dem Gesetzgeber immer wieder vor Augen stellen!

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2 Kommentare auf “APRS und der „Abhörparagraph“”

  1. Meinolf Bräutigam, DC6SV sagt:

    APRS (nach dem Erfinder Bob Bruninga WB4APR „Automatic Position
    Reporting System“, jetzt oft „Automatic Packet Reporting System“)
    wurde als Amateurfunk-Anwendung entwickelt. Soweit solche Signale
    im Rahmen einer Amateurfunk-Genehmigung, also von lizenzierten
    Amateurfunk-Stationen auf den Amateurfunk-Bändern gesendet werden,
    handelt es sich auch für die Anwendung des §89 TKG um Amateurfunk.
    Der Empfang von solchen Aussendungen ist demnach für jedermann
    zulässig. Warum die Aufregung ???

    • Mehner.info sagt:

      Vielen Dank für Deine Nachricht. Das Problem ist das Einspielen von Geo-Daten Dritter: Züge, Flugzeuge, Wetterballone. Engagierte OMs hatten das gerne eingespielt.

      Wir haben von einem Rechtsanwalt die Info bekommen, dass das nicht mehr zulässig ist. Denn Wetterballone, Flüge etc. sind nicht originärer Amateurfunk, sondern unbeteiligte Dritte. Gemäß dem verschärften Abhörparagraphen nicht mehr zulässig. Was sehr schade ist, denn gerade Wetterballons sind für Funkamateure interessant und spannend.

      Aufgrund möglicher Konsequenzen und Strafen verunsichert, schalten die OMs ihre Einspielungen ab.

      Eine Möglichkeit wäre aber, z. B. das Dt. Wetteramt um Erlaubnis für die Einspielungen zu fragen.

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